HANDWERKERPARKAUSWEIS
In der Region Frankfurt RheinMain gibt es den Handwerkerparkausweis. Das Integrierte Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain (ivm) hat die Einführung des regionalen Handwerkerparkausweises zwischen den Kommunen koordiniert und dafür gesorgt, dass der Handwerkerparkausweis in der Region bei den zuständigen Stellen anerkannt wird.
Der Handwerksbetrieb, der vor Ort einen Auftrag ausführen möchte, muss sich – sofern er befürchtet, entweder keinen, nur einen bewirtschafteten oder einen nur teil-öffentlichen Parkplatz vorzufinden – an die jeweils örtlich zuständige kommunale Straßenverkehrsbehörde wenden und dort eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In Anbetracht der Kleinteiligkeit der Kommunen in der Region Frankfurt RheinMain ist dieser zeitliche und finanzielle Aufwand beträchtlich und kann durch eine regionalweit anerkannte Ausnahmegenehmigung deutlich reduziert werden.
Jeder Handwerkerbetrieb muss sich für einen entsprechenden Ausweis an die Kommune wenden, in der der Betrieb registriert ist. Die Bad Sodener Handwerksbetriebe wenden sich bitte an die Stadt Bad Soden am Taunus, Abteilung Sicherheit, Ordnung und Prävention, Telefon +49 6196 208-182.
Alle relevanten Regelungen zum Thema „Handwerkerparkausweis“ stehen auf der Homepage des ivm unter http://www.ivm-rheinmain.de/buergerservice/handwerkerparkausweis.
PARKHAUS am Bahnhof, 253 Plätze
Straße Am Bahnhof
24 Stunden geöffnet
Einfahrtshöhe: 1,90 Meter
Parkgebühren:
- Bis zur einer Stunde kostenlos
- Ab der 2 Stunde: € 1,50
- Jede weitere Stunde: € 1,50
Ausstattung und allgemeine Informationen
- 8 Behindertenstellplätze
- 13 Familien-/Kind-Stellplätze
- 2 Stellplätze mit Ladestation für E-Fahrzeuge
- Videoüberwachung
- Aufzug für barrierefreien Zugang zu allen Etagen
- öffentliche, behindertengerechte Toilettenanlage
- Monatskarte für P+R-Kunden 50,00 €
Kontakt: Abteilung Gebäude und Liegenschaften, Hauptstraße 45, Bürgerhaus Neuenhain, Tel: +49 6196 208-312
PARKDECK Enggasse (70 Plätze),
Enggasse 6
Frei zugänglich, parken mit Parkscheibe. Festvermietungen möglich.
Höchstparkdauer 2 Stunden
Kontakt: Abteilung Gebäude und Liegenschaften, Hauptstraße 45, Bürgerhaus Neuenhain, Tel: +49 6196 208-312
PARKPLATZ am Rathaus (35 Plätze)
Montag bis Freitag, 08:00 Uhr - 19:00 Uhr und Samstag, 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Parkgebühren: € 0,50 je 30 Minuten (Mindestgebühr), € 0,10 je weitere 6 Minuten
Höchstparkdauer 2 Stunden
PARKHAUS am Hundertwasserhaus,
Zum Quellenpark 78
Frei zugänglich, parken mit Parkscheibe.
Höchstparkdauer 90 Minuten
Parkplatz Hasselgrundhalle
kostenfrei mit Parkscheibe