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ABWASSERBESEITIGUNG
Das Abwassernetz
Das Abwasser und Regenwasser werden im Misch- als auch im Trennsystem zur Kläranlage im Frankfurter Stadtteil Sindlingen geleitet. Die Art und Weise der Kanalanschlüsse regelt die Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus in der gültigen Fassung.
Mischsystem
Bei diesem System wird das Regenwasser zusammen mit dem Schmutzwasser abgeleitet. In Bad Soden am Taunus ist zu gut 60% ein Mischkanalsystem verlegt. In dem Bild ist ein typischer Anschluss als Mischsystem dargestellt. Hierbei werden die häuslichen Abwasser sowie das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zusammen geführt und über den Revisionsschacht in einen Anschlusskanal abgeleitet.
Trennsystem
Bei diesem System werden Schmutz- und Regenwasser separat gesammelt und über getrennte Anschlusskanäle und deren Revisionsschächte abgeleitet (siehe Bild)
Anschlussleitungen von privaten Grundstücken
Jedes Grundstück, mit oder ohne Gebäude, bei dem Abwasser anfällt, muss an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Regenwasser, welches auf befestigen Flächen anfällt oder gesammelt wird, gehört ebenfalls dazu.
Länge der öffentlichen Kanalisation: 103 km
Damit sich bei starken Regenfällen das abfließende Wasser nicht staut und die Kanäle nicht überlaufen - werden 16 Regenentlastungsanlagen, Kanalstauräume, Regenrückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von rund 2.100 Kubikmetern unterhalb der Ortslage Altenhain, im Stadtteil Neuenhain sowie in der Kernstadt betrieben. Auf Grund der bewegten Topografie bestehen drei Abwasserhebewerke.
Dichtigkeitsprüfung der privaten Entwässerungsanlage
Um die Ziele der Wassergesetze und des Bodenschutzgesetzes zu erreichen, nimmt das Hessische Wassergesetz im § 37 Absatz 2 die privaten Haushalte und Betriebe mit in die Pflicht. Jeder private Eigentümer ist für die Kontrolle und Instandsetzung der Zuleitung zum öffentlichen Kanal selbstverantwortlich. Die Stadtwerke stehen in der Abwasserbeseitigungspflicht und können sich von den Privateigentümern den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal vorlegen lassen.
Informationsfilm Bürgerinformation zur Dichtigkeitsprüfung der privaten Entwässerungsanlage
In unserem Informationsfilm haben wir für Sie alles Wichtige zum Thema Dichtigkeit der privaten Entwässerungsleitungen zusammengestellt.
Zum Anschauen auf das Bild klicken!
Der Zuleitungskanal setzt sich zusammen aus den Grundleitungen für Regenwasser und für Schmutzwasser auf dem Grundstück (Grundstücksentwässerungsanlage) bis zum Revisionsschacht (Übergabeschacht) und von dort aus den Anschlussleitungen bis zu dem jeweiligen Hauptkanal. Der bauliche Zustand der Kanalanschlussleitungen vom Revisionsschacht zu den Hauptkanälen wird durch eine TV-Befahrung dokumentiert. Die Kosten hierfür tragen nach den Bestimmungen der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus grundsätzlich die Anschlussnehmer, in der Regel die Grundstückseigentümer. Hierzu ist der Zutritt zu dem Grundstück erforderlich.
Um Synergien zu nutzen, sollte bei bestehenden Gebäuden die TV-Befahrung der Grundstücksentwässerungsanlage im Zuge der Befahrung der Anschlussleitung mit durchgeführt werden. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten kann für 30 – 50m lange Zuleitungskanal mit einem Kostenaufwand von € 900,00 bis € 1.500,00 netto gerechnet werden, einschließlich der für die TV-Befahrung vorangehenden Kanalreinigung.
Nach Abschluss der Befahrung der Kanalanschlussleitung erfolgt deren Auswertung. Sollte die Kanalanschlussleitung schadhaft sein, wird der Anschlussnehmer über den Sanierungsbedarf und die weitere Vorgehensweise informieren. Hierbei erhalten Sie auch eine Kostenschätzung. Die Kosten für die Sanierung / Erneuerung der Anschlussleitung gehen wie auch die Sanierungskosten für die Grundstücksentwässerung zu Lasten der Grundstückseigentümer.
Sollte der Anschlussnehmer sich zu einer Befahrung Ihrer Grundstücksentwässerung entschließen, geben die Stadtwerke als Serviceleistung ebenso eine Wertung der Schäden und eine Empfehlung für eine Kanalsanierung ab.
Bei Neubauten muss der Bauherr den Stadtwerken Bad Soden am Taunus rechtzeitig vor der Installation des Wasserzählers, die Bauleiterbescheinigung vorlegen. Mit der Bauleiterbescheinigung ist auch der Dichtigkeitsnachweis oder die TV-Befahrung aller Grundleitungen sowie ein Bestandslageplan aller Grundleitungen vorzulegen.
Die gesetzlichen Grundlagen – das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), das Hessische Wassergesetz (HWG) und die Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) – finden Sie im Internet unter www.hmuelv.hessen.de > Umwelt > Gewässerschutz > Kommunales Abwasser > Eigenkontrolle
Niederschlagswasser
Regenwasser ist, soweit es die örtlichen Verhältnisse zulassen, auf dem jeweiligen Grundstück zu verwerten. Durch die Verringerung der Einleitemenge kann die von den Stadtwerken Bad Soden am Taunus zu erhebende Niederschlagswassergebühr reduziert werden.
Merkblatt Niederschlagswassergebühr
Formblatt Niederschlagswassergebühr
Die Benutzungsgebühren (gültig ab 01.01.2020)
Trinkwasser
€ 2,23 je Kubikmeter plus 7 Prozent Mehrwertsteuer = € 2,38 je Kubikmeter
Schmutzwasser
€ 2,43 je Kubikmeter
Niederschlagswasser
€ 1,12 je Quadratmeter abflussrelevante Fläche