KREISWAHLEN

Die Wahl zum Kreistag des Main-Taunus-Kreises fällt, wie auch die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus, unter den Begriff der allgemeinen Kommunalwahlen. Hierbei handelt es sich jeweils um rechtlich selbstständige Wahlen, auch wenn sie regelmäßig gemeinsam an einem Tag durchgeführt werden.

Mit der Kreiswahl am 18.03.2001 wurde den Wählern in Hessen erstmals die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens eingeräumt. Das bisherige Wahlrecht sah vor, dass die Mitglieder des Kreistags nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit starren Listen gewählt werden. Dabei hatten die Wähler nur eine Stimme, die sie einer der zur Wahl angetretenen Parteien oder Wählergruppen geben konnten. Eine Möglichkeit, die Reihenfolge der Bewerber auf der gewählten Liste zu verändern, bestand nicht.

Seit dem 18.03.2001 können die Wähler so viele Stimmen abgeben, wir Sitze zu vergeben sind. Dies sind bei der Kreiswahl 81 Stimmen. Hierbei können sie jedem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren) und dadurch die Reihenfolge der Bewerber auf dem favorisierten Wahlvorschlag beeinflussen. Die Wähler müssen sich zudem nicht mehr für eine Partei oder Wählergruppe entscheiden, sondern können ihre Stimmen Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren). Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag in unveränderter Reihenfolge zu wählen.

Eine Wahlperiode dauert fünf Jahre. Die nächsten Kreistagswahlen finden im März 2026 statt.