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BUNDESTAGSWAHL
Die Wahl der Bundestagsabgeordneten erfolgt nach dem Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Im Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten gültigen Wahlkreisstimmen erhalten hat. Bei der Verteilung der Mandate werden nur diejenigen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.