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Bekanntmachung über die Aufstellung des Umlegungsplans und der Möglichkeit der Einsichtnahme im Umlegungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 78 „Sinai II + III - West“ der Stadt Bad Soden am Taunus
I. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans
Im Rahmen des Umlegungsverfahrens „Sinai II und III“ hat der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus als Umlegungsstelle in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Umlegungsplan gemäß § 66 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner aktuellen Fassung in Form des Teilumlegungsplans „Sinai II+III – West“ für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 78 „Sinai II+III-West“ beschlossen.
II: Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
Der Umlegungsplan enthält gemäß § 66 Abs. 2 BauGB den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 BauGB ab dem 16.01.2025 im Rathaus Bad Soden am Taunus, Außenstelle Neuenhain, Abteilung Gebäude und Liegenschaften, Hauptstraße 45, 65812 Bad Soden am Taunus, im 2.Obergeschoss in Zimmer 17 während der allgemeinen Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden. Hierzu wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit Frau Elzenheimer unter 06196 208-316 gebeten.
III. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
Den am Umlegungsverfahren gemäß § 48 BauGB Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Teilumlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 70 BauGB zugestellt.
Bad Soden am Taunus, den 13.01.2025
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
Bereitgestellt am 15.01.2025