Ernennung zur Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Bad Soden am Taunus II (Altenhain)

Ernennung zur Ortsgerichtsvorsteherin für das Ortsgericht Bad Soden am Taunus II (Altenhain)

 

Der Direktor des Amtsgerichts Königstein im Taunus hat Frau Rebekka Kalin-Hewitt mit Wirkung vom 26.02.2025 zur Ortsgerichtsvorsteherin des Ortsgerichts Bad Soden am Taunus II (Altenhain) bestellt.

 

Frau Kalin-Hewitt hat den Diensteid gemäß § 72 Hessisches Beamtengesetz geleistet.

Die Dauer ihrer Amtszeit beträgt 10 Jahre, gerechnet vom 26.02.2025 an.

 

Bad Soden am Taunus, 07.02.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

Bereitgestellt am 12.02.2025