BP 26 „Oberer Ortskern“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain - Frühzeitige Beteiligung

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 18.11.2020 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 26 „Oberer Ortskern“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain:

  1. die Klarstellung der Bezeichnung in Nr. 26 „Oberer Ortskern Neuenhain“,
  2. die Änderung des Geltungsbereichs,
  3. den Vorentwurf,
  4. die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  5. die Durchführung des Verfahrens nach § 13 a BauGB.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, den historisch geprägten Bereich nördlich des Bebauungsplanes Nr. 8 "Untere Hauptstraße" planungsrechtlich zu erfassen, zu strukturieren und den Erhalt des historischen Charakters zu sichern. Dabei sollen, auch durch behutsame Nachverdichtung, das Ortsbild verbessert und insbesondere denkmalpflegerische Aspekte berücksichtigt werden.


Der räumliche Geltungsbereich (schwarz) ist in der nachfolgend abgebildeten Karte unmaßstäblich dargestellt (Änderung: rot):


Der Bebauungsplanvorentwurf besteht aus der Plankarte, den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, den bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften, der Begründung, der Vorprüfung des Einzelfalls sowie Hinweisen und Empfehlungen.

Nach  § 3 Abs.1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 05.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025 durchgeführt.

In diesem Beteiligungszeitraum wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 26 „Oberer Ortskern Neuenhain“ wie folgt veröffentlicht:

Auf der Internetseite der Stadt Bad Soden am Taunus www.bad-soden.de unter „Stadt“ à „Stadtplanung & Verkehr“ à „Stadtplanung“ à „Bebauungspläne“ à „Bebauungspläne im Verfahren“:

https://www.bad-soden.de/stadt/stadtplanung-verkehr/stadtplanung/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/

Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Bad Soden am Taunus wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanung in Hessen https://bauleitplanung.hessen.de verwiesen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen zum Zweck der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen der Planung während der allgemeinen Dienststunden von

montags bis donnerstags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie

freitags: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Abteilung 61 „Stadtentwicklung und Mobilität“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 65812 Bad Soden am Taunus, 2. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Zur Erörterung des Bebauungsplans stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 61 auch unter der Rufnummer 06196 208-331 und per E-Mail unter abt.61@stadt-bad-soden.de zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch an abt.61@stadt-bad-soden.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Emailadresse und/oder der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen:

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Nach Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt Bad Soden am Taunus und des Planungsbüros Planergruppe ASL, Heddernheimer Kirchstraße 10, 60439 Frankfurt am Main, für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

Die Durchführung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 26 „Oberer Ortskern Neuenhain“ der Stadt Bad Soden am Taunus dient nach § 13 a BauGB der Innenentwicklung. Hierbei soll von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden und die Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Bad Soden am Taunus, 18.02.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

bekanntgemacht am 26.02.2025