- BÜRGERSERVICES
- STADT
- FREIZEIT
- Kunst & Kultur
- Veranstaltungen & Feste
- Veranstaltungskalender
- Deutsch-französisches Fest
- Altenhainer Kerb
- Bad Sodener Weintage
- Bluesabend
- Irischer Abend
- Jazz am Quellenpark
- Kinderprogramm
- Mendelssohn Tage der Musik
- Neuenhainer Herbstmarkt
- Neuenhainer Kerb
- Sommerlounge Konzerte
- Sommernachtsfest
- Sonntagskonzerte
- Weihnachtsmarkt
- Bewerbungsmöglichkeit für Bands
- Bewerbung als Standbetreiber
- Bad Soden am Taunus erleben
- Vereine & Ehrenamt
- WIRTSCHAFT
- ONLINE-SERVICE
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans im Umlegungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 78 „Sinai II + III - West“ der Stadt Bad Soden am Taunus
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner aktuellen Fassung wird durch den Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus als Umlegungsstelle bekanntgemacht, dass im Rahmen des Umlegungsverfahrens „Sinai II und III“ der Teilumlegungsplans „Sinai II+III – West“ für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 78 „Sinai II+III-West“ am 18.02.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Teilumlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Gegen diese Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus - Umlegungsstelle -, Königsteiner Straße 73, in 65812 Bad Soden am Taunus erhoben werden.
Bad Soden am Taunus, 20.02.2025
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
Bereitgestellt am 26.02.2025