Bebauungsplan Nr. 36 C „Unterer Schellberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Hiermit wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 36 C „Unterer Schellberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden, öffentlich bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 36 C „Unterer Schellberg“ (ohne Maßstab):

 

Begründung:

Die Teilung des Bebauungsplans Nr. 36 „Unterer Schellberg“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus am 21.08.2002 mit dem Ziel beschlossen, den damaligen Bebauungsplan in drei Teilgebiete aufzuteilen:

  1. Teilfläche A blieb im Aufstellungsverfahren erhalten, hier ist heute der Bebauungsplan Nr. 36 A „Unterer Schellberg“ rechtskräftig.
  2. Teilfläche B wurde aus dem Bebauungsplan herausgenommen und erhielt 2004 ein neues städtebauliches Konzept. Bis heute besteht für diese Fläche ein Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 70 „Obere Parkstraße / Uhlandweg“, unterteilt in die Bereiche A und B.
  3. Teilfläche C wurde ebenfalls aus dem Bebauungsplan herausgenommen. Eine Entwicklung dieser unbebaubaren Fläche ist von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus seit der Teilung 2002 nicht als Ziel beschlossen worden. Es ist nicht länger zweckmäßig, an dem bestehenden Aufstellungsbeschluss festzuhalten, welcher daher aufgehoben wird.

Bad Soden am Taunus, 07.03.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

Bekanntgemacht am 12.03.2025