Bebauungsplan Nr. 23 „Kur- und Hotelzentrum" der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 18.12.2024 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt die Aufhebung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Kur- und Hotelzentrum“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.

Rechts: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Kur- und Hotelzentrum“ (ohne Maßstab)

 

Begründung:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Kur- und Hotelzentrum“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus am 08.04.1999 mit dem Ziel beschlossen, den gesamten Geltungsbereich als „Sondergebiet Kur“ zu erhalten. Der Kurbetrieb wurde jedoch im Jahr 2001 eingestellt und das Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt. Mittlerweile wurde deutlich, dass die Ziele des Bebauungsplans nicht mehr zeitgemäß sind. Daher ist es nicht länger zweckmäßig, an dem bestehenden Aufstellungsbeschluss festzuhalten.

Bad Soden am Taunus, 07.03.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

Bekanntgemacht am 12.03.2025