Gebührensatzung der Stadtbücherei Bad Soden am Taunus

Präambel

Aufgrund der §§ 5, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBI. I 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunalen Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBI. S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) und des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) in der Fassung vom 12. Dezember 2008 (GVBI. I 2009, 2) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 348, 352) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in Ihrer Sitzung am 20.11.2024 nachstehende Gebührensatzung der Stadtbücherei Bad Soden am Taunus erlassen:

1. Gebühren

Büchereiausweis:

Ausweis für Kunden ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:

Gültig für 12 Monate

€ 18,00

Gültig für 3 Monate

€   5,00

Ausweis für Familien (ab zwei Personen im gleichen Haushalt):

Gültig für 12 Monate

€ 25,00

Gültig für 3 Monate

€   7,00

Ausweis für Schülerinnen und Schüler, Studenten, Auszubildende etc.:

Gültig für 12 Monate

€  6,00

Gültig für 3 Monate

€  2,00

Grundschulkinder erhalten einen kostenlosen Büchereiausweis.

Ebenso erhalten Kindergärten und Schulen einen kostenlosen Büchereiausweis. Weitere Institutionen können formlos einen kostenlosen Büchereiausweis beantragen. Der Antrag muss begründet sein. Über den Antrag entscheidet der Bürgermeister.

Empfangende von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach SGB III (Arbeitslosengeld I) sowie nach Kapiteln des SGB XII (u. a. laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten unter Vorlage der entsprechenden Leistungsbescheide einen kostenlosen Ausweis, der für die Dauer des Leistungsbezugs gültig ist.

2. Gebühr bei Überschreiten der Leihfrist:

Nach der ersten Woche pro Medium   (1. Mahnung)

€  1,00

Nach der zweiten Woche pro Medium (2. Mahnung)

€  2,00

Nach der dritten Woche pro Medium   (3. Mahnung)

€  4,00

Nach der vierten Woche werden die Medieneinheiten wie ein Verlust behandelt, so dass die Kosten der Wiederbeschaffung und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden.

3. Weitere Gebühren:

Ausdruck pro Seite

 € 0,20

Ausstellen eines Ersatzausweises

€ 3,00

Bestellung einer Medieneinheit im Deutschen Leihverkehr

€ 3,00

4. Inkrafttreten

Die Gebührensatzung der Stadtbücherei Bad Soden am Taunus tritt zum 1.1.2025 in Kraft.

Bad Soden am Taunus, 26.11.2024

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus


Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

Bereitgestellt am 04.12.2024