Bebauungsplan Nr. 81 "Zum Quellenpark" der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden (zugleich Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 19 A "Clausstraße" und Nr. 20 I "Sanierung Innenstadt")

Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 a BauGB, Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 26.06.2024 öffentlich bekannt gemacht:

 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 81 „Zum Quellenpark" der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden, 

  1. die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB),
  2. die Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB,
  3. den Bebauungsplanentwurf mit Begründung,
  4. die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

 

Begründung:

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Umgestaltung der Straße Zum Quellenpark zwischen dem Platz Rueil Malmaison im Norden und der Einmündung der Brunnenstraße im Süden, sowie des Westteils der Adlerstraße zu einer Fußgängerzone.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 81 „Zum Quellenpark“ der Stadt Bad Soden am Taunus dient gemäß § 13 a BauGB der Innenentwicklung. Hierbei soll von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden und die Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Der Bebauungsplanentwurf besteht aus der Plankarte, den textlichen Festsetzungen, bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften sowie Kennzeichnungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweisen.

Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ist in der nachfolgend abgebildeten Karte ohne Maßstab dargestellt:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 81 "Zum Quellenpark" umfasst in der Flur 33 der Gemarkung Bad Soden den südlichen Teil der Flurstücke Nr. 13/6, Nr. 69/5 und Nr. 70/18. Die Fläche beträgt ca. 0,1 ha.

Zum Zweck der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung besteht für jedermann die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes mit der zugehörigen Begründung sowie das durch den Bebauungsplan in Bezug genommene Merkblatt DWA-A 138 (Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser), das DVGW-Arbeitsblatt GW 125 (Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen) und die DIN 18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) in der Zeit von


Montag, 22.07.2024 bis einschließlich Montag, 02.09.2024

während der allgemeinen Dienststunden

montags bis donnerstags      08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie

freitags                                      08:30 Uhr bis 12:00 Uhr


in der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 65812 Bad Soden am Taunus, 2. Stock, einzusehen.

Die Planungsunterlagen zum Bebauungsplanentwurf mit Begründung werden auch auf der Homepage der Stadt Bad Soden am Taunus unter https://www.bad-soden.de/fuer-die-buerger/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/ abrufbar sein.

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) unter abt.61@stadt-bad-soden.de eingereicht oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Über eingehende Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden dabei geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; eine Einsicht ist in diesem Fall in der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 65812 Bad Soden am Taunus, 2. Stock, möglich.

Der Text dieser Amtlichen Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Bad Soden am Taunus unter folgendem Link einzusehen: https://www.bad-soden.de/fuer-die-buerger/amtliche-bekanntmachungen/

Bad Soden am Taunus, 08.07.2024


Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

Dr. Frank Blasch

Bürgermeister

 

Bekanntmachung am 10.07.2024