Gebührensatzung der Stadtbücherei Bad Soden am Taunus

Präambel

Aufgrund der §§ 5, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI.I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunalen Abgaben (Hess KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBI. I s. 134) und des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der Fassung vom 12. Dezember 2008 (GVBI. I 2009 S.2) zuletzt geändert durch Art.3 des Gesetzes vom 12. September 2018 (GVBI. I S. 570) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in Ihrer Sitzung am 15.12.2021 nachstehende Gebührensatzung der Stadtbücherei Bad Soden am Taunus erlassen:

1. Gebühren

Büchereiausweis:

Büchereiausweis für Benutzerinnen und Benutzer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:

Gültig für 12 Monate

18,00 €

Gültig für 3 Monate

5,00 €

Büchereiausweis für Familien (ab zwei Personen im gleichen Haushalt):

Gültig für 12 Monate

25,00 €

Gültig für 3 Monate

7,00 €

Büchereiausweis für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende etc.:

Gültig für 12 Monate

6,00 €

Gültig für 3 Monate

2,00 €

Grundschulkinder erhalten einen kostenlosen Büchereiausweis.

Ebenso erhalten Kindergärten und Schulen einen kostenlosen Büchereiausweis.

Weitere Institutionen können formlos einen kostenlosen Büchereiausweis beantragen. Der Antrag muss begründet sein. Über den Antrag entscheidet der Bürgermeister.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach SGB III (Arbeitslosengeld I) sowie nach Kapiteln des SGB XII (u. a. laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten unter Vorlage der entsprechenden Leistungsbescheide einen kostenlosen Bücherausweis, der für die Dauer des Leistungsbezugs gültig ist.

2. Gebühren bei Überschreiten der Leihfrist:

Nach der 1. Woche pro Medium (1. Mahnung)

1,00 €

Nach der 2. Woche pro Medium (2. Mahnung)

2,00 €

Nach der 3. Woche pro Medium (3. Mahnung)

3,00 €

Nach der vierten Woche werden die Medien wie ein Verlust behandelt, so dass die Kosten der Wiederbeschaffung und die Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden.

3. Weitere Gebühren:

PC-Ausdruck pro Seite

0,20 €

Kopien pro Seite

0,30 €

Vormerken je Medium

1,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises

3,00 €

4. Inkrafttreten

Die Gebührensatzung der Stadtbücherei Bad Soden am Taunus tritt am 01.01.2022 Kraft.

 

Bad Soden am Taunus, 16.12.2021

Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

Bereitgestellt am 23.12.2021