Amtliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ausländerbeiratswahl am 14.03.2021


1. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Wahlergebnis in Bad Soden am Taunus ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten: 4.161

Zahl der Wählerinnen und Wähler: 320


2. Die abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber:

Zahl der ungültigen Stimmzettel: 0

Zahl der gültigen Stimmen: 1.902

Lfd. Nr.     
  Familienname und Rufname  
Stimmen
01Frau Vilgalys-Hiob, Rasa
282
02Herr Snell, Mark   
212
03Herr Hatami, Arash 
118
04Frau Portella Ferreira Gomes, Sandra
276
05Frau Hernon, Bridie
140
06Herr Hiob, Paul
140
07Frau Schmitz, Franzi
194
08Herr Mohammad Ali, Majed  
121
09Herr Gündüzkanat, Hidir 
56
10Herr Topalli, Ermal
47
11Frau Zielke, Madeleine
159
12Herr Großmann, Helmut 
157

Die Bewerber mit den Ordnungsnummern 05 und 06 erreichten die gleiche Stimmenanzahl. Gemäß § 22 (5) Kommunalwahlgesetz entschied über die Zuteilung des letzten Sitzes das vom Vorsitzenden gezogene Los, das auf die Bewerberin Bridie Hernon fiel.

3. Es sind somit folgende Bewerber gewählt:

1. Frau Vilgalys-Hiob, Rasa

2. Frau Portella Ferreira Gomes, Sandra

3. Herr Snell, Mark

4. Frau Schmitz, Franzi

5. Frau Zielke, Madeleine

6. Herr Großmann, Helmut

7. Frau Hernon, Bridie

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter, Rathaus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Bad Soden am Taunus, 19.03.2021

 

Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus

 

gez.

Torsten Kiesewetter
Besonderer Wahlleiter


Bereitgestellt am 20.03.2021