Amtliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ausländerbeiratswahl am 14.03.2021
1. Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2021 das endgültige Wahlergebnis in Bad Soden am Taunus ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten: 4.161
Zahl der Wählerinnen und Wähler: 320
2. Die abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber:
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 0
Zahl der gültigen Stimmen: 1.902
Lfd. Nr. | Familienname und Rufname | Stimmen |
01 | Frau Vilgalys-Hiob, Rasa | 282 |
02 | Herr Snell, Mark | 212 |
03 | Herr Hatami, Arash | 118 |
04 | Frau Portella Ferreira Gomes, Sandra | 276 |
05 | Frau Hernon, Bridie | 140 |
06 | Herr Hiob, Paul | 140 |
07 | Frau Schmitz, Franzi | 194 |
08 | Herr Mohammad Ali, Majed | 121 |
09 | Herr Gündüzkanat, Hidir | 56 |
10 | Herr Topalli, Ermal | 47 |
11 | Frau Zielke, Madeleine | 159 |
12 | Herr Großmann, Helmut | 157 |
Die Bewerber mit den Ordnungsnummern 05 und 06 erreichten die gleiche Stimmenanzahl. Gemäß § 22 (5) Kommunalwahlgesetz entschied über die Zuteilung des letzten Sitzes das vom Vorsitzenden gezogene Los, das auf die Bewerberin Bridie Hernon fiel.
3. Es sind somit folgende Bewerber gewählt:
1. Frau Vilgalys-Hiob, Rasa
2. Frau Portella Ferreira Gomes, Sandra
3. Herr Snell, Mark
4. Frau Schmitz, Franzi
5. Frau Zielke, Madeleine
6. Herr Großmann, Helmut
7. Frau Hernon, Bridie
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter, Rathaus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Soden am Taunus, 19.03.2021
Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus
gez.
Torsten Kiesewetter
Besonderer Wahlleiter
Bereitgestellt am 20.03.2021