- BÜRGERSERVICES
- STADT
- FREIZEIT
- Kunst & Kultur
- Veranstaltungen & Feste
- Veranstaltungskalender
- Adventssuchspiel 2024
- Altenhainer Kerb
- Bad Sodener Weintage
- Bluesabend
- Irischer Abend
- Jazz am Quellenpark
- Kinderprogramm
- Mendelssohn Tage der Musik
- Neuenhainer Herbstmarkt
- Neuenhainer Kerb
- Sommerlounge Konzerte
- Sommernachtsfest
- Sonntagskonzerte
- Weihnachtsmarkt
- Bewerbungsmöglichkeit für Bands
- Bad Soden am Taunus erleben
- Vereine & Ehrenamt
- WIRTSCHAFT
- ONLINE-SERVICE
Bebauungsplan Nr. 80 "Um die Spessartstraße" der Stadt Bad Soden am Taunus (zugleich Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 45 "Auf der Weide" und Nr. 49.1 "An der Prof.-Much-Straße")
Aufstellungsbeschluss
Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 03.02.2021 öffentlich bekannt gemacht:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Um die Spessartstraße" der Stadt Bad Soden am Taunus gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13 a BauGB für den nachstehend dargestellten Geltungsbereich (zugleich Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 45 "Auf der Weide" und Nr. 49.1 "An der Prof.-Much-Straße")
Der Geltungsbereich ist nachstehend unmaßstäblich dargestellt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80 "Um die Spessartstraße" der Stadt Bad Soden am Taunus (zugleich Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 45 "Auf der Weide" und Nr. 49.1 "An der Prof.-Much-Straße) umfasst die Flurstücke 53/1, 75/1, 75/31, 75/33, 75/41, 75/42, 75/43, 75/49, 75/58, 75/59, 75/60, 75/61, 75/78, 75/81, 75/82, 75/84, 75/85 und teilweise 91/8 in der Flur 37.
Begründung
Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aufzustellen sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der Bebauungsplan wird gemäß dem vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, bestehenden Geschosswohnungsbau in Teilbereichen gebietsverträglich erweitern zu können. Ein behutsamer Übergang zu angrenzenden Einfamilienhausstrukturen soll dabei besonders berücksichtigt werden.
Bad Soden am Taunus, 22.02.2021
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
bereitgestellt am 12. März 2021