Bebauungsplan Nr. 78 „Sinai II + III“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden
Bebauungsplanvorentwurf und frühzeitige Beteiligung
Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 26.05.2021 öffentlich bekannt gemacht:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 78 „Sinai II + III“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden:
1. den Bebauungsplanvorentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Umweltbericht.
2. die frühzeitige Beteiligung gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.
Zur Erläuterung des Bebauungsplanvorentwurfes findet am Mittwoch, 16.06.2021 um 18:00 Uhr im Bürgersaal Neuenhain, Hauptstraße 45, 65812 Bad Soden am Taunus eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
In dieser öffentlichen Veranstaltung werden Sie über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie weitere Details der Planung und das Bebauungsplanverfahren im Allgemeinen informiert. Hierbei wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen.
Die Veranstaltung findet in Präsenz unter strengen Corona-Hygienemaßnahmen mit begrenzter Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Eine Voranmeldung per Mail an abt.61@stadt-bad-soden.de oder telefonisch unter der Rufnummer 06196-208331 bis einschließlich Mittwoch 09.06.2021 ist zwingend notwendig. Die Belegung der verfügbaren Plätze erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung. Bitte erscheinen Sie nur, wenn Ihnen die Teilnahme bestätigt wurde. Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt nur mit Negativnachweis gemäß § 1b Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in Verbindung mit § 2 Nr. 3, 5 und 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis). Während der gesamten Veranstaltung ist eine medizinische Maske zu tragen.
Bei einer Überschreitung der maximalen Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet eine zweite öffentliche Informationsveranstaltung zur Erläuterung des Bebauungsplanvorentwurfes am
Mittwoch, 16.06.2021 um 20:00 Uhr im Bürgersaal Neuenhain, Hauptstraße 45, 65812 Bad Soden am Taunus statt.
Nach Anmeldung werden Sie mit der Teilnahmebestätigung informiert, welcher Veranstaltung Sie zugeteilt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt nach den Bestimmungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung verpflichtet ist, bestimmte organisatorische Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aller teilnehmenden Personen an dieser Veranstaltung zu treffen und auf deren Einhaltung zu achten. Zu den vorgeschriebenen Maßnahmen gehört die Erfassung von Name, Anschrift und Telefonnummer aller teilnehmenden Personen. Diese Erfassung erfolgt ausschließlich, um die Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen. Die Daten sind für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten. Die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und auf Verlangen der Veranstalterin oder des Personals ein amtliches Ausweispapier zur Überprüfung ihrer Angaben vorzulegen.
Zudem besteht die Möglichkeit, den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit von Freitag, 18.06.2021 bis einschließlich Freitag, 16.07.2021 während der allgemeinen Dienststunden von
montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 2. Stock, einzusehen. Sollte auf Grund der Corona-Pandemie das Verwaltungsgebäude weiterhin geschlossen bleiben, wird gebeten die Einsichtnahme telefonisch unter der Rufnummer +49 6196 208-331 zu vereinbaren.
Die Planungsunterlagen zum Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung sind auf der Homepage der Stadt Bad Soden am Taunus unter https://www.bad-soden.de/fuer-die-buerger/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren/ abrufbar.
Erläuterungen und Einsichtnahme sind während der allgemeinen Dienststunden nach Vereinbarung möglich. Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf können während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch unter abt.61@stadt-bad-soden.de eingereicht oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich ist nachstehend unmaßstäblich dargestellt:
Bad Soden am Taunus, 27.05.2021
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
bereitgestellt am 28.05.2021