Bauleitplanung der Stadt Bad Soden am Taunus
Hinweise zu Rechtsfolgen, betreffend sämtliche nachstehend gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) erneut bekannt gemachte Bebauungspläne
Die Hinweise zu Rechtsfolgen unter den folgenden Ziffern 1. und 2. gelten für sämtliche nachstehend erneut öffentlich bekannt gemachten Bebauungspläne der Stadt Bad Soden am Taunus.
1. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften/Mängel der Abwägung
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Bad Soden am Taunus unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
§ 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, auch in Verbindung mit § 13b BauGB, aufgestellt wurde und wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
2. Entschädigungsregel
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
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Bauleitplanung der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden
Bebauungsplan Nr. 50 IV „Fuß- und Radweg entlang der Bahntrasse“
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat den Bebauungsplan Nr. 50 IV „Fuß- und Radweg entlang der Bahntrasse“ in ihrer Sitzung am 01.07.2020 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der mit abgedruckten Planskizze dargestellt.
Der Bebauungsplan wird rückwirkend zum 17.07.2020 in Kraft gesetzt.
Planskizze
Der Bebauungsplan mit Begründung wird auf zeitlich unbegrenzte Dauer im Verwaltungsgebäude Neuenhain der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain, Hauptstraße 45, Zimmer 26, während der üblichen Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht für jede Person bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplans und seine Begründung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung auch auf der Internetseite der Stadt Bad Soden am Taunus unter www.bad-soden.de bereitgestellt sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/Bebauungsplan.
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Bauleitplanung der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteile Bad Soden und Neuenhain
Bebauungsplan Nr. 54 „Eden Teil A“
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat den Bebauungsplan Nr. 54 „Eden Teil A“ in ihrer Sitzung am 19.03.1997 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 87 HBO 1993 als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der mit abgedruckten Planskizze dargestellt.
Der Bebauungsplan wird rückwirkend zum 11.02.1998 in Kraft gesetzt.
Planskizze
Der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung und Begründung wird auf zeitlich unbegrenzte Dauer im Verwaltungsgebäude Neuenhain der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain, Hauptstraße 45, Zimmer 26, während der üblichen Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht für jede Person bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplans und seine Begründung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung auch auf der Internetseite der Stadt Bad Soden am Taunus unter www.bad-soden.de bereitgestellt sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/Bebauungsplan.
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Bauleitplanung der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden
Bebauungsplan Nr. 54 „Eden“ Teil B
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat den Bebauungsplan Nr. 54 „Eden“ Teil B in ihrer Sitzung am 05.04.2000 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 87 HBO 1993 als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der mit abgedruckten Planskizze dargestellt.
Der Bebauungsplan wird rückwirkend zum 12.04.2000 in Kraft gesetzt.
Planskizze
Der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung und Begründung wird auf zeitlich unbegrenzte Dauer im Verwaltungsgebäude Neuenhain der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain, Hauptstraße 45, Zimmer 26, während der üblichen Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht für jede Person bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplans und seine Begründung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung auch auf der Internetseite der Stadt Bad Soden am Taunus unter www.bad-soden.de bereitgestellt sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/Bebauungsplan.
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Bauleitplanung der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden
Bebauungsplan Nr. 71 A „Kleiner Hetzel“
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat den Bebauungsplan Nr. 71 A „Kleiner Hetzel“ in ihrer Sitzung am 08.07.2009 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO 2002 als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der mit abgedruckten Planskizze dargestellt.
Der Bebauungsplan wird rückwirkend zum 15.07.2009 in Kraft gesetzt.
Planskizze
Der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung und Begründung wird auf zeitlich unbegrenzte Dauer im Verwaltungsgebäude Neuenhain der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain, Hauptstraße 45, Zimmer 26, während der üblichen Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht für jede Person bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplans und seine Begründung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung auch auf der Internetseite der Stadt Bad Soden am Taunus unter www.bad-soden.de bereitgestellt sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/Bebauungsplan.
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Bauleitplanung der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden
Bebauungsplan 74 „Kronberger Straße / Ecke Am Eichwald“
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat den Bebauungsplan Nr. 74 „Kronberger Straße / Ecke Am Eichwald“ in ihrer Sitzung am 13.06.2018 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und die integrierte Gestaltungssatzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der mit abgedruckten Planskizze dargestellt.
Der Bebauungsplan wird rückwirkend zum 29.06.2018 in Kraft gesetzt.
Planskizze
Der Bebauungsplan mit Begründung wird auf zeitlich unbegrenzte Dauer im Verwaltungsgebäude Neuenhain der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain, Hauptstraße 45, Zimmer 26, während der üblichen Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht für jede Person bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplans und seine Begründung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung auch auf der Internetseite der Stadt Bad Soden am Taunus unter www.bad-soden.de bereitgestellt sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/Bebauungsplan.
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Bad Soden am Taunus, 19.03.2021
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
bereitgestellt am 26.03.2021