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Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 12. Februar 2015 für das Erschließungsgebiet Rotkehlchenweg
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus hat am 26.05.2021 folgende Satzung beschlossen:
Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 12. Februar 2015 für das Erschließungsgebiet Rotkehlchenweg
Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung und mit § 13 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Bad Soden am Taunus vom 12.02.2015 (EBS) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus am 26.05.2021 folgende Abweichungssatzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die im Bebauungsplan Nr. 3.1 „Kelkheimer Straße zwischen Niederhofheimer Straße und Amselweg“ der Stadt Bad Soden am Taunus als „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung“ gekennzeichneten Verkehrsflächen in dem Teilbereich des Plangebietes zwischen Falkenstraße und Eberhard-Preis-Weg. Ausgenommen vom Geltungsbereich sind folgende als „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung“ gekennzeichneten Verkehrsflächen: Eberhard-Preis-Weg und an die Grundstücke Gemarkung Bad Soden am Taunus, Flur 15 Flurstücke 74/6 und 75/16 (Falkenstraße 23 und 21), angrenzende Teilfläche des Lerchenweges.
§ 2 Merkmale der endgültigen Herstellung
Die Erschließungsanlagen im Geltungsbereich dieser Satzung sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen Eigentum der Stadt sind, die verkehrsberuhigte Mischfläche und die Parkflächen Unterbau und Decke (diese kann aus Asphalt, Teer, Beton, Pflaster, Platten oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen), Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen aufweisen sowie die Grünflächen – soweit in der Ausbauplanung vorgesehen – mit Bäumen bepflanzt sind.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bad Soden am Taunus, den 27.05.2021
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
Bereitgestellt am 28.05.2021