- BÜRGERSERVICES
- STADT
- FREIZEIT
- Kunst & Kultur
- Veranstaltungen & Feste
- Veranstaltungskalender
- Adventssuchspiel 2024
- Altenhainer Kerb
- Bad Sodener Weintage
- Bluesabend
- Irischer Abend
- Jazz am Quellenpark
- Kinderprogramm
- Mendelssohn Tage der Musik
- Neuenhainer Herbstmarkt
- Neuenhainer Kerb
- Sommerlounge Konzerte
- Sommernachtsfest
- Sonntagskonzerte
- Weihnachtsmarkt
- Bewerbungsmöglichkeit für Bands
- Bad Soden am Taunus erleben
- Vereine & Ehrenamt
- WIRTSCHAFT
- ONLINE-SERVICE
Umlegung für das Gebiet „Sinai II + III“ in der Gemarkung Bad Soden
Bekanntmachung der Berichtigung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit der
1. Änderung der 1. Vorwegnahme der Entscheidung gemäß § 76 Baugesetzbuch
Hiermit wird die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit der 1. Änderung der 1. Vorwegnahme der Entscheidung vom 01.11.2019 für das Umlegungsgebiet “Sinai II + III” gemäß § 42 HVwVfG berichtigt. In der Bekanntmachung vom 01.11.2019 wurde aufgrund eines Schreibfehlers fälschlicherweise der 28.09.2019 als Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der 1. Änderung der 1. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB genannt. Tatsächlich wurde der Beschluss vom 17.09.2019 über die 1. Änderung der 1. Vorwegnahme der Entscheidung am 28.10.2019 unanfechtbar.
Bad Soden am Taunus, den 15.11.2019
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
bereitgestellt am 15.11.2019