Bebauungsplan Nr. 1 b "Südlich der Sophienruhe" der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Neuenhain (zugleich Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1 a "Sophienruhe")

Aufstellungsbeschluss

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 25.09.2019 öffentlich bekannt gemacht:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 1 b „Südlich der Sophienruhe“, Stadtteil Neuenhain (zugleich Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1 a „Sophienruhe“)

1. die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich und
2. die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13 a BauGB.

Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 18, Gemarkung Neuenhain folgende Flurstücke: 1670/1, 1671/2, 1671/6, 1671/8, 1672/4, 1678/4 teilweise, 1678/5, 1678/6, 1681/1, 1682/1.

Begründung

Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aufzustellen sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, sechs Bestandsgebäude planungsrechtlich unter Wahrung des Gebietscharakters zu ordnen. Weiterhin soll eine eindeutige Abgrenzung von Innen- und Außenbereich festgelegt werden.


Bad Soden am Taunus, 15.10.2019

Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus

 

Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

bereitgestellt am 25.10.2019