Aufhebungssatzung
zur Satzung über die Entleerung und Reinigung von Abscheideanlagen im Gebiet der Stadt Bad Soden am Taunus
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (2. DRÄndG) vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 295), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in ihrer Sitzung vom 27.03.2019 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Entleerung und Reinigung von Abscheideanlagen im Gebiet der Stadt Bad Soden am Taunus vom 26.03.1980 mit ihren Änderungen vom 17.03.1987, 28.03.1990 und 13.03.1992 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Entleerung und Reinigung von Abscheideanlagen im Gebiet der Stadt Bad Soden am Taunus tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Bad Soden am Taunus, 28.03.2019
Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
Bereitgestellt am 05.04.2019