Aufhebungssatzung

zur Satzung über die Entleerung und Reinigung von Abscheideanlagen im Gebiet der Stadt Bad Soden am Taunus

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (2. DRÄndG) vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 295), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in ihrer Sitzung vom 27.03.2019 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

§ 1

Aufhebung der Satzung

Die Satzung über die Entleerung und Reinigung von Abscheideanlagen im Gebiet der Stadt Bad Soden am Taunus vom 26.03.1980 mit ihren Änderungen vom 17.03.1987, 28.03.1990 und 13.03.1992 wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Entleerung und Reinigung von Abscheideanlagen im Gebiet der Stadt Bad Soden am Taunus tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:
Bad Soden am Taunus, 28.03.2019

Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus


Dr. Frank Blasch
Bürgermeister

 

Bereitgestellt am 05.04.2019