Bebauungsplan Nr. 76 „Burgberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus
Bebauungsplanvorentwurf und frühzeitige Beteiligung
Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 21.03.2018 öffentlich bekannt gemacht:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt für den Bebauungsplan Nr. 76 „Burgberg“ der Stadt Bad Soden am Taunus:
1. den Vorentwurf mit textlichen Festsetzungen und Erläuterung
2. die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.
Der Bebauungsplan Nr. 76 „Burgberg“ soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB unterbleibt aus folgenden Gründen:
Eine Überprüfung der vorhandenen und geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des Be-bauungsplans hat ergeben, dass eine Umweltprüfung nicht erforderlich ist. Die mit der Planung verbundenen Vorhaben und Maßnahmen sind aus natur- und landschaftsplanerischer sowie umweltrechtlicher Sicht als unbedenklich und unerheblich zu werten. Insofern kann festgestellt werden, dass die Bebauungsplanänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Die Beteiligungsschritte sollen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie §§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt werden.
Zur Erläuterung des Bebauungsplanvorentwurfes findet am
Donnerstag, 26.04.2018 um 19:00 Uhr
im Großen Mehrzweckraum der Hasselgrundhalle, Gartenstraße 2 a
65812 Bad Soden am Taunus
eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Allen interessierten Bürgern wird in diesem Rahmen die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, um sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen.
Zudem besteht die Möglichkeit, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 „Burgberg“ in der Zeit von
Freitag, 27.04.2018
bis einschließlich Freitag, 01.06.2018
während der allgemeinen Dienststunden von
montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Abteilung Stadtentwicklung und Bauberatung der Stadt Bad Soden am Taunus, Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, 2. Stock, einzusehen.
Stellungnahmen zum Bebauungsplanvorentwurf können während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden. Erläuterungen zum Bebauungsplanvorentwurf sind während der allgemeinen Dienststunden oder nach telefonischer Absprache möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich ist unmaßstäblich dargestellt.
Bad Soden am Taunus, 09.04.2018
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus
Dr. Frank Blasch
Bürgermeister
Bereitgestellt am 13.04.2018