Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bad Soden am Taunus (Entschädigungssatzung)


Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus in ihrer Sitzung am 05.12.2012 folgende 2. Änderungsatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bad Soden am Taunus vom 03.05.2010 beschlossen. 
  
§ 1 Verdienstausfall

§ 1 erhält folgende Fassung: 
(1)       Der Durchschnittssatz zur Abgeltung des Anspruchs auf Ersatz von Verdienstausfall im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Tätigkeit wird für Stadtverordnete, ehrenamtliche Stadträte und Kommissionsmitglieder einheitlich auf € 30,00 je Sitzung festgesetzt. Hausfrauen und Hausmännern wird der Durchschnittsatz ohne Nachweis des Verdienstausfalls gewährt. 
(2)       Selbständig Tätige erhalten auf Antrag anstelle des Durchschnittsatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird. Die Verdienstausfallpauschale beträgt pro Stunde höchstens € 30,00 und ist auf € 120,00 je Sitzungstag beschränkt. 
(3)       Ein Ersatz nach Durchschnittssatz oder Verdienstausfallpauschale findet nur für Sitzungen statt, die an Werktagen zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr stattfinden. 
  
§ 2 
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
  

Bad Soden am Taunus, 07.12.2012 
  
Der Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus 
  
Norbert Altenkamp 
Bürgermeister