- BÜRGERSERVICES
- STADT
- FREIZEIT
- Kunst & Kultur
- Veranstaltungen & Feste
- Veranstaltungskalender
- Adventssuchspiel 2024
- Altenhainer Kerb
- Bad Sodener Weintage
- Bluesabend
- Irischer Abend
- Jazz am Quellenpark
- Kinderprogramm
- Mendelssohn Tage der Musik
- Neuenhainer Herbstmarkt
- Neuenhainer Kerb
- Sommerlounge Konzerte
- Sommernachtsfest
- Sonntagskonzerte
- Weihnachtsmarkt
- Bewerbungsmöglichkeit für Bands
- Bad Soden am Taunus erleben
- Vereine & Ehrenamt
- WIRTSCHAFT
- ONLINE-SERVICE
Grafik oben: Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses (ohne Maßstab)
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „An den Holzwegen/Im Sauwald“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden
Aufstellungsbeschluss
Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus vom 29.01.2014 öffentlich bekannt gemacht:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschließt die Aufstellung der Ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „An den Holzwegen/Im Sauwald“ der Stadt Bad Soden am Taunus, Stadtteil Bad Soden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den nachstehend dargestellten Geltungsbereich.
Der Geltungsbereich umfasst hauptsächlich die Fläche des bestehenden Umspannwerkes, wird nordwestlich von der Straße am Reitplatz und nordöstlich vom Hannoveranerweg begrenzt. Er grenzt südöstlich an die Trakehnerstraße bzw. an die bestehende Wohnbebauung, wobei er vier Wohnbaugrundstücke mit einschließt, und südwestlich an die Straße am Reitplatz.
Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 16 die Flurstücke 156 teilweise, 157, 158, 159/2, 163/1 teilweise, 163/2, 169/2, 169/6, 169/7, 171/6 teilweise, 171/7, 180/3, 181/1, 181/2, 181/3, 182/1, 183 und 184/1.
Begründung:
Nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bebauungspläne aufzustellen sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Der Bebauungsplan Nr. 21 "An den Holzwegen/Im Sauwald ist seit dem 02.12.2010 rechtskräftig und zwischenzeitlich weitestgehend umgesetzt.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich angrenzend an das Wohngebiet derzeit ein Umspannwerk der Süwag Energie AG. Für eine Verlegung des Umspannwerkes in den Bereich der Zufahrt zur B 8 entlang der Limesspange besteht seit dem 21.08.2013 ein Bauvorbescheid. Für die dann entwicklungsfähige Fläche im Geltungsbereich soll zukünftig Wohnbebauung festgelegt werden. Geplant sind Einzelhäuser mit zwei Vollgeschossen und begrüntem Flachdach gemäß dem von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus am 29.01.2014 beschlossenen städtebaulichen Konzept.
Bad Soden am Taunus, 30.01.2014
Der Magistrat der Stadt
Bad Soden am Taunus
Norbert Altenkamp
Bürgermeister
bereitgestellt am 31.01.2014