VEREINSFÖRDERUNG

Was ist die Vereinsförderrichtlinie?
Die Vereinsförderrichtlinie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung, die Förderung der Bad Sodener Vereine nach festgelegten nachvollziehbaren Regeln vorzunehmen. Seit 01.01.2019 gilt die überarbeitete Fassung, nicht mehr die alte Version von 2015.

Regelfördersatz und zeitliche Begrenzung
Die Förderung durch den Regelfördersatz von 520,00 € im Jahr ist auf drei Jahre begrenzt. Die Vereine müssen sich alle drei Jahre neu um eine Regelförderung bewerben. Mit der Begrenzung der Regelförderung auf drei Jahre soll einem Automatismus bei der Förderung vorgebeugt und die Vereine animiert werden, neue Projekte zu starten. 

Sonderförderung z.B. von Einzelprojekten oder zur Anschaffung von Sachmitteln
Vereine können, unabhängig davon, ob sie bereits den Regelfördersatz erhalten, auch jederzeit andere Sonderförderungen für einzelne Projekte, die Anschaffung von Sachmitteln oder Vereinsjubiläen beantragen. Bitte reichen Sie uns eine Beschreibung und eine Kostenaufstellung für das Projekt oder die Sachmittel ein, für das Sie eine Förderung beantragen. 

Per Online-Antrag
Die Vereine bewerben sich mittels eines Online-Formulars beim Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus um Förderung ihrer unterschiedlichen Vereinszwecke, Projekte oder auch Jubiläen.