Wohnungsstatuswechsel

Wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben (z.B. durch Heirat, Trennung, Arbeitsplatzwechsel o.ä.) verschiebt sich damit oftmals auch der Lebensmittelpunkt und eine bisherige Nebenwohnung wird zur Hauptwohnung. In diesem Fall müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

In Bad Soden am Taunus finden Sie die zuständige Meldebehörde im Bürgerbüro.

Voraussetzungen für einen Wohnungsstatuswechsel:

  • Sie haben mehrere Wohnungen in Deutschland
  • Sie haben die betreffenden Wohnungen bereits angemeldet

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass

Rechtsgrundlagen

§ 21 (mehrere Wohnungen) Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 22 (Bestimmung der Hauptwohnung) Bundesmeldegesetz (BMG)

Kontakt

Name

Telefon

E-Mail

Bürgerbüro

+49 6196 208-800

buergerbuero@stadt-bad-soden.de

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