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Wohnsitz Anmeldung (Umzug innerhalb von Bad Soden am Taunus)
Wenn Sie eine Wohnung bezogen haben, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.)
Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden, ansonsten erfolgt die Anmeldung automatisch über das Standesamt. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist,
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- wenn Sie unverheiratet sind: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung. Bei der Stadt Bad Soden am Taunus finden Sie die Meldebehörde im Bürgerbüro.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung (Formular siehe unten unter Links und Downloads)
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen, ist der Familienstand nachzuweisen (z.B. Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten etc.), die Unterlagen sind im Original vorzulegen, in deutscher Sprache, mit amtlicher Übersetzung oder als internationale Urkunde.
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person (die bevollmächtigte Person oder ein Betreuer muss sich ebenfalls ausweisen können)
- bei minderjährigen Personen: Geburtsurkunde und Pass-/Ausweis soweit vorhanden
- bei geschiedenen oder alleinerziehenden Personen: Sorgerechtsbescheid oder Negativbescheinigung (vom Jugendamt) ggf. auch die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteiles.
Links und Downloads
Kontakt
Name | Telefon | |
Bürgerbüro | +49 6196 208-800 |