Reisepass / vorläufiger Reisepass
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass grundsätzlich im Passamt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Passamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Der Reisepass kann für jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, unabhängig von ihrem Alter, beantragt werden.
- Der Reisepass kann also auch bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Der bisher bekannte Kinderreisepass wird ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt.
- Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem Personalausweis reisen.
Bei der Stadt Bad Soden am Taunus finden Sie das Passamt im Bürgerbüro.
Unterlagen
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis),
- ein aktuelles Foto (nicht älter als sechs Monate) im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen = ein sogenanntes biometrisches Lichtbild, (Dieses können Sie ab sofort auch gegen eine Gebühr von 10,00 € direkt für den Dokumentenantrag im Bürgerbüro erfassen lassen.)
- Ihren bisherigen Reisepass, sofern vorhanden,
- ggf. Ihre Geburtsurkunde (z.B. bei Verlust der bisherigen Pass- und Ausweisdokumente oder bei Erstausstellung eines Passes für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres),
- bei der Antragstellung für Minderjährige: Ausweis oder Reisepass des anwesenden Sorgeberechtigten, sowie die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des nicht anwesenden Sorgeberechtigten oder den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bzw. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bei Alleinerziehenden,
- Minderjährige, für die ein Reisepass beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
- bei Personen mit Namensänderung: die Namensänderungsurkunde,
- bei einer weiteren Staatsangehörigkeit: den Nachweis darüber (z. B. Nationalpass),
- bei der Antragstellung für einen vorläufigen Reisepass muss ein Nachweis vorliegen, dass bis zu Reiseantritt nicht mehr genügend Zeit bleibt, um einen normalen Reisepasses per Expressverfahren zu beantragen (siehe Lieferzeiten und Gebühren.) Zudem sollten Sie sich zuvor versichern, dass Ihr Reiseland ein vorläufiges Dokument akzeptiert.
- bei Personen, die bspw. aus beruflichen Gründen mehr als einen Reisepass benötigen, muss eine entsprechende Begründung in Form einer sogenannten Zweitpassbescheinigung vorliegen.
Bei einer Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt/Gemeinde bzw. Zuzug aus dem Ausland kann es ggf. erforderlich sein, weitere Unterlagen mitzubringen. Im Zweifel informieren Sie sich bitte vorab im Bürgerbüro.
Gebühren
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen Summe | Personen Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | --- | 70,00 Euro | 37,50 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 32,00 Euro | 102,00 Euro | 69,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | 22,00 Euro | 92,00 Euro | 59,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 124,00 Euro | 91,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass | --- | 26,00 Euro | 26,00 Euro |
Gültigkeit
- bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses 1 Jahr
- bei Ausstellung eines Zweitpasses 6 Jahre
Zahlungsart
Die Gebühren können in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Lieferzeiten
Im normalen Antragsverfahren dauert es bis zur Fertigstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei etwa vier bis sechs Wochen.
Achtung: Aufgrund des deutschlandweit hohen Antragsaufkommens, kann die Bundesdruckerei die Lieferzeiten derzeit nicht einhalten. Die Lieferzeiten liegen bei ca. 10 bis 12 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen.
Per Expressverfahren garantiert die Bundesdruckerei eine Lieferung innerhalb von vier Werktagen nach Antragstellung (sofern der Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei eingegangen ist, sonst zählt die Lieferfrist erst ab dem darauffolgenden Tag.)
Vorläufige Reisepässe können in der Regel direkt vor Ort ausgestellt und entgegengenommen werden. Hierbei ist aber zu beachten, dass nicht alle Länder diese Dokumente zur (visafreien) Einreise akzeptieren.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
- Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann
- ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht, ab dem 6. Lebensjahr darf eine Unterschrift geleistet werden
- für Kinder ab 6 Jahren ist bei Beantragung des Reisepasses die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig
Online-Statusabfrage
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie hier sehen, wie der Status Ihrer Beantragung ist.
Links und Downloads
Einverständniserklärung für die Ausstellung (bei Minderjährigen)
Kontakt
Name | Telefon | |
Bürgerbüro | +49 6196 208-800 |