Fischereischein
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
- Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
- Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
- Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
- Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
- bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
- Bei Ersterteilung: Prüfungszeugnis über bestandene Fischerprüfung, ein aktuelles Passbild, Personalausweis oder Reisepass
- Bei Verlängerung: Fischereischein, gegebenenfalls ein aktuelles Passbild, Personalausweis oder Reisepass
- Bei der Antragstellung muss zudem für Personen ab dem 14. Lebensjahr ein Führungszeugnis zur Übersendung an unsere Behörde mit dem Verwendungszweck J07-Fischereischein beantragt werden (Gebühr: 13,00 EUR)
Gebühren
Bezeichnung | Verwaltungsgebühr in EUR | Fischereiabgabe in EUR |
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein | 10,00 | 7,50 |
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein | 18,00 | 27,00 |
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein | 36,00 | 50,00 |
Jugendfischereischein | 4,00 | 3,50 |
Jugendfischereischein | 6,00 | 17,00 |
Ausländerfischereischein | 5,00 | 7,50 |
Die Gebühr beträgt somit insgesamt für
Jahresfischereischein | 17,50 Euro |
5-Jahresfischereischein | 45,00 Euro |
10-Jahresfischereischein | 86,00 Euro |
Jugendfischereischein | 7,50 Euro |
Jugendfischereischein 5 Jahre | 23,00 Euro |
Ausländerfischereischein | 12,50 Euro |
Zahlungsart
Die Gebühren können in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
Hessisches Fischereigesetz (HFischG)
Kontakt
Name | Telefon | |
Bürgerbüro | +49 6196 208-800 |