Fischereischein

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Unterlagen

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

oder

  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

oder

  • Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer 

oder

  • Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde 

oder

  • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei 

oder

  • Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann 

oder

  • bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)


  • Bei Ersterteilung: Prüfungszeugnis über bestandene Fischerprüfung, ein aktuelles Passbild, Personalausweis oder Reisepass

 

  • Bei Verlängerung: Fischereischein, gegebenenfalls ein aktuelles Passbild, Personalausweis oder Reisepass

 

  • Bei der Antragstellung muss zudem für Personen ab dem 14. Lebensjahr ein Führungszeugnis zur Übersendung an unsere Behörde mit dem Verwendungszweck J07-Fischereischein beantragt werden (Gebühr: 13,00 EUR)

Gebühren

 Bezeichnung

Verwaltungsgebühr in EUR

Fischereiabgabe in EUR

Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

10,00

7,50

Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

18,00

27,00

Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

36,00

50,00

Jugendfischereischein
(1 Jahr)

4,00

3,50

Jugendfischereischein
(5 Jahre)

6,00

17,00

Ausländerfischereischein

5,00

7,50


Die Gebühr beträgt somit insgesamt für

Jahresfischereischein   
 17,50 Euro
5-Jahresfischereischein 
 45,00 Euro
10-Jahresfischereischein 
86,00 Euro
Jugendfischereischein   
7,50 Euro
Jugendfischereischein 5 Jahre 
 23,00 Euro
Ausländerfischereischein                                          
12,50 Euro

Zahlungsart

Die Gebühren können in Bar oder per EC-Karte entrichtet werden.

Rechtsgrundlagen

 Hessisches Fischereigesetz (HFischG)

Kontakt

Name

Telefon

E-Mail

Bürgerbüro

+49 6196 208-800

buergerbuero@stadt-bad-soden.de

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