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Sterbefall anzeigen
Leistungsbeschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
§§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus
Besonderer Hinweis für Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus):
Urkunden können auch ganz einfach per E-Mail an standesamt@stadt-bad-soden.de beantragt werden. Dieser E-Mail fügen Sie bitte einen Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses als Bild- oder PDF-Datei bei. Es ist keine beglaubige Kopie erforderlich.
Im nächsten Schritt erhalten Sie zunächst eine Gebührenanforderung per E-Mail (Vorauskasse). Nach Überweisung der betreffenden Gebühr und Eingang der Zahlung erhalten Sie die bestellte(n) Urkunden(n) dann per Post zugesandt.