Pflegekostenübernahme

  • Leistungsbeschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übernahme von Pflegekosten in Seniorenpflegeheimen möglich. Wenn trotz Leistungen aus der Pflegeversicherung, die Rente nicht ausreicht, um die verbleibenden Heimkosten zu decken, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten zu stellen.

    Der Heimbewohner hat sein Einkommen und Vermögen vollständig für die Bestreitung der Heimkosten einzusetzen, und muss entweder selber, oder vertreten durch Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer dafür Sorge tragen, dass sämtliche der Sozialhilfe vorrangige zivilrechtliche Ansprüche (beispielsweise leibliche Verwandte ersten Grades wie Eltern und Kinder, Kranken- und Pflegekassen, Wohngeldstellen, Versorgungsämter, etc.) gegenüber Unterhaltspflichtigen oder anderen Leistungsträgern geltend gemacht und so weit wie möglich durchgesetzt werden. 

    Der zuständige Sozialhilfeträger wird bei erfolgreichem Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen dann in der Regel die Differenz zwischen den vorhandenen Einkünften / Vermögenswerten zu den tatsächlichen Heimpflegekosten tragen.

    Zuständig für Auskunft und Fachberatung zur Heimkostenübernahme ist das Amt für Arbeit und Soziales im Landratsamt Main-Taunus-Kreis in Hofheim am Taunus. Wichtig: Die Zuständigkeiten können auch bei einem anderen Sozialhilfeträger liegen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem aber davon, wo der Heimbewohner die letzten zehn Jahre vor Heimaufnahme überwiegend gelebt hat.

    Wo erhalten Sie die Antragsformulare?

    Die Anträge können auf der Homepage der Stadt Bad Soden am Taunus runtergeladen oder bei der Abteilung Kinder, Jugend, Senioren und Soziales abgeholt und gestellt werden. Die Mitarbeiter dort sind Ihnen gerne beim Ausfüllen der Antragsformulare und Zusammenstellen der erforderlichen Nachweise behilflich und leiten die Anträge auch an den Main-Taunus-Kreis weiter.