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Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie diesen in einem Express-Verfahren bei der Passbehörde beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können auch im Express-Verfahren beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto, im Passformat (45x35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand. Das Lichtbild hat den Lichtbildanforderungen der Passverordnung (PassV) zu entsprechen.
Welche Gebühren fallen an?
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 69,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 32,00)
- für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 91,50 EUR (EUR 37,50 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- für einen Reisepass mit 32 Seiten im Expressverfahren : 102,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 32,00)
- für einen für einen Reisepass mit 48 Seiten im Expressverfahren: 124,00 EUR (EUR 70,00 + EUR 22,00 + EUR 32,00)
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am TaunusNeue Gebühren gültig ab dem 01. Januar 2024
Leistung Zusätzliche Kosten Personen
ab 24 JahrenSumme
Personen
unter 24 JahrenSumme
Reisepass (internationaler Standard)
--- 70,00 Euro 37,50 Euro Reisepass im Express-Bestellverfahren
32,00 Euro 102,00 Euro 69,50 Euro Reisepass mit 48 Seiten
22,00 Euro 92,00 Euro 59,50 Euro Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren
22,00 Euro plus 32,00 Euro 124,00 Euro 91,50 Euro Vorläufiger Reisepass
--- 26,00 Euro 26,00 Euro Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Reisepass“ erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am TaunusReisepass
Für die Beantragung eines neuen Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erforderlich. Neben einem Identitätsnachweis (Personalausweis, alter Reisepass, Personenstandsurkunde) wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild benötigt. Für minderjährige Personen beachten Sie bitte auch untenstehende Informationen.
Gültigkeit:
- Bürger unter 24 Jahren: sechs Jahre
- Bürger über 24 Jahren: zehn Jahre
Sollte die reguläre Bearbeitungszeit von etwa drei Wochen nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis von 32,00 € einen sogenannten Expresspass zu beantragen. Dieser ist üblicherweise nach etwa drei bis vier Werktagen abholbereit.
Gebühren:
Bürger unter 24 Jahren: 69,50 €
Bürger über 24 Jahren: 92,00 €
Gültigkeit:
- Bürger unter 24 Jahren: sechs Jahre
- Bürger über 24 Jahren: zehn Jahre