Abfall: Wertstoffe entsorgen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
    Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
    Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:

    • Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
    • Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
    • ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
    • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Wertstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt.

  • Rechtsgrundlage

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am Taunus
    Von der Fülle der Abfallstoffe tauchen etliche in den Haushalten nur in geringen Größenordnungen auf. Daher wird geraten, diese direkt bei den Sammelstellen der Stadt Bad Soden am Taunus abzuliefern.

    Zu bedenken ist dabei: Wer zur Anlieferung kommt, sollte einen gültigen Ausweis dabei haben und diesen auf Verlangen vorzeigen; denn die Einrichtungen stehen nur denjenigen zur Verfügung, die durch ihre Gebühr die Müllabfuhr finanzieren. Gewerbeabfälle werden nicht angenommen. Die Standorte der Depotcontainer für Altglas (●) und Altkleider/Schuhe (♦) sind in die Zusammenstellung "Abfuhrbezirke Blaue Tonne" des Abfallkalenders mit eingearbeitet.

    Auf dem Wertstoffhof können ohne Gebühr kompostierbare Gartenabfälle aus Hausgärten, unbehandeltes Holz, Metallschrott, Papier, Pappe, Kartonage, Styropor und Verpackungs-Chips, Korken, Elektro-Kleingeräte, Batterien (Haushaltsbatterien, Autobatterien etc.), Leuchtstoffröhren (kleine Mengen) sowie Toner abgegeben werden. Gebührenpflichtig sind dagegen beispielsweise Bauschutt, Baustellenabfälle, Sperrmüll in Kleinmengen sowie Autoreifen.

    Wertstoffhof in der Hunsrückstraße
    • Metalle und Schrott in kleinen Mengen
    • Papier und Pappe
    • Styropor und Verpackungs-Chips
    • CDs und DVDs
    • Flaschenkorken
    • Elektrokleingeräte
    • Batterien
    • Aufbereitbarer Bauschutt
    • Kompost-Gartenabfälle
    • nicht behandeltes Holz 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende