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Abfall: Hausmüll entsorgen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.Rechtsgrundlage
Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Soden am TaunusDer Restmüll wird 14-tägig im gesamten Stadtgebiet abgefahren. Die Müllgroßbehälter werden wöchentlich geleert. Die Leerung findet in der Regel Dienstags und Mittwochs statt.
Nur Einwegmüllsäcke der Stadt Bad Soden am Taunus (Preis pro Sack € 5,00) sind für vorübergehendes Müllmehraufkommen zugelassen. Diese sind im Bürgerbüro, Kronberger Straße 1, und im Bürgerhaus Neuenhain in der Hauptstraße 45 erhältlich.