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Trinkwassernotstand
Während des Trinkwassernotstands sind alle nicht notwendigen Trinkwasserverbräuche verboten. Erlaubt ist nur die Verwendung zur Körperpflege, Toilettenspülung sowie zum Trinken und Kochen. Zusätzlich kann der Magistrat Sperrzeiten für die Trinkwasserbereitstellung festlegen.
Beim Trinkwassernotstand wird die Bevölkerung zusätzlich über die regionalen Radiosender, durch Wurfzettel an alle Haushalte, Durchsagen der Feuerwehr sowie Plakate und Anzeigen in lokalen Medien informiert.
Die beschriebenen Stresssignale sind natürlich im Kontext mit der jeweiligen Wetterlage und den Wetterprognosen zu sehen. Zudem wird vorausgesetzt, dass sich die Eigengewinnungsanlagen und der Fremdbezug im Normalbetrieb befinden und keine technischen Störungen vorliegen.