Das sind die Regelungen bei roter Ampel


Die Stadtverwaltung appelliert an die Bevölkerung, folgende Regeln einzuhalten: 

  • Die Verwendung von Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen ist zu unterlassen.
  • Das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern ist zu unterlassen.
  • Die Garten- bzw. Rasenbewässerung ist zu unterlassen. Die Bewässerung von Nutz- und Balkonpflanzen ist hiervon ausgenommen.
  • Bitte bewässern Sie nur noch Neuanpflanzungen moderat.
  • Die Entnahme von Trinkwasser über Standrohre ist zu unterlassen.