Das sind die Regelungen bei roter Ampel
Die Stadtverwaltung appelliert an die Bevölkerung, folgende Regeln einzuhalten:
- Die Verwendung von Trinkwasser zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen ist zu unterlassen.
- Das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern ist zu unterlassen.
- Die Garten- bzw. Rasenbewässerung ist zu unterlassen. Die Bewässerung von Nutz- und Balkonpflanzen ist hiervon ausgenommen.
- Bitte bewässern Sie nur noch Neuanpflanzungen moderat.
- Die Entnahme von Trinkwasser über Standrohre ist zu unterlassen.