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Zuschüsse für Lärmsanierung beantragen


In sogenannten Lärmaktionsplänen werden die Auswirkungen von Straßenverkehrslärm auf Städte und deren Bewohnerinnen und Bewohner geregelt. Diese Pläne werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Nun hat das Regierungspräsidium Darmstatt die vierte Runde der Lärmaktionsplanung für Südhessen veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass an vielen Gebäuden entlang der Königsteiner Straße und Schwalbacher Straße die Lärmsanierungswerte überschritten sind. Eigentümerinnen und Eigentümer können daher Anträge auf Prüfung der Bezuschussung von passiven Schallschutzmaßnahmen stellen.

Und so funktioniert die Beantragung

Für welche Gebäude ein Antrag auf Lärmsanierung möglich ist, kann auf einer interaktiven Karte eingesehen werden. Wessen Adresse dort aufgeführt ist, findet weitere Informationen zum passiven Schallschutz (in der Regel Schallschutzfenster und Belüftungseinrichtungen) und entsprechende Antragsunterlagen bei Hessen Mobil.

Darüber hinaus ist die komplette Lärmaktionsplanung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt einsehbar und zum Download bereitgestellt.