- BÜRGERSERVICES
- STADT
- FREIZEIT
- Kunst & Kultur
- Veranstaltungen & Feste
- Veranstaltungskalender
- Deutsch-französisches Fest
- Altenhainer Kerb
- Bad Sodener Weintage
- Bluesabend
- Irischer Abend
- Jazz am Quellenpark
- Kinderprogramm
- Mendelssohn Tage der Musik
- Neuenhainer Herbstmarkt
- Neuenhainer Kerb
- Sommerlounge Konzerte
- Sommernachtsfest
- Sonntagskonzerte
- Weihnachtsmarkt
- Bewerbungsmöglichkeit für Bands
- Bewerbung als Standbetreiber
- Bad Soden am Taunus erleben
- Vereine & Ehrenamt
- WIRTSCHAFT
- ONLINE-SERVICE
Verwaltung
Richtiges Verhalten in der Brut- und Setzzeit
Am 01. März 2025 beginnt wieder die Brut- und Setzzeit, in der Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen und großziehen. Bis September gelten deshalb besondere Regeln für alle, die sich in der Natur aufhalten.
Gehölzschnitt und Baumfällungen nur in Ausnahmefällen
Um den Wildtieren einen besonderen Schutz während der Brutzeit zu gewähren, dürfen Bäume und Hecken nur in Ausnahmefällen zurückgeschnitten werden. Das Gleiche gilt für Baumfällungen. Sie müssen in der Zeit von März bis September mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Main-Taunus-Kreis abgestimmt werden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht
Auch wenn in Bad Soden am Taunus während der Brutzeit keine Leinenpflicht für Hunde gilt, werden Hundehalter dringend darum gebeten, ihre Hunde nicht freilaufen zu lassen. Generell muss beachtet werden, dass der Hund jederzeit abrufbar sein sollte. Das ist oftmals gar nicht so leicht, wenn auf Feld und Flur überall Ablenkungen in Form von Fährten locken. Wer auf der sicheren Seite sein und Wildtiere schützen möchte, lässt seinen Hund an der Leine und gibt ihm dort Auslauf, wo für alle Beteiligten keinerlei Gefahr besteht.
Für alle, die während der Frühlings- und Sommermonate ein Picknick in der Natur machen, gilt: Bitte alle Abfälle wieder mitnehmen, da nicht nur die Landschaft durch zurückgelassenen Müll verschandelt wird, sondern auch hungrige Füchse, Igel und Mäuse an offenen Dosen schnuppern und sich verletzen können.
Auch Radfahrer werden gebeten, auf den Wegen zu bleiben und nicht durch Querfeldfahren die Wildtiere in Feld und Flur zu stören.