Bürgerinformation

Informationsveranstaltung zum B-Plan Nr. 26 


Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner waren der Einladung der Stadt zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan Nr. 26 „Oberer Ortskern Neuenhain“ am vergangenen Mittwochabend gefolgt. Bürgermeister Dr. Frank Blasch begrüßte die Gäste und erläuterte allgemeine Grundlagen eines Bebauungsplanverfahrens.

Neben Ronald Uhle von der Planergruppe ALS standen Fachbereichsleiter Bauen und Entwickeln, Michael Serba, Abteilungsleiter Stadtentwicklung und Mobilität, Michael Henninger und Tamina Milius, Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität, als Ansprechpartner auf dem Podium für Bürgerfragen Rede und Antwort.

Ziel des Bebauungsplans N 26

Das Ziel des Bebauungsplans Nr. 26 „Oberer Ortskern Neuenhain“, dessen Geltungsbereich 7,25 Hektar umfasst, ist es, den historisch geprägten Bereich nördlich des Bebauungsplans „Nr. 8 Untere Hauptstraße“ planungsrechtlich zu erfassen, zu strukturieren sowie den Erhalt des historischen Charakters zu sichern. Durch eine behutsame Nachverdichtung sollen das Ortsbild verbessert und insbesondere denkmalpflegerische Aspekte berücksichtigt werden.

Von der Vorplanung zur Satzung

Die Vorplanungen sowie die Analyse der Bestandsbebauung im oberen Ortskern Neuenhain sind bereits abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde jedes Gebäude mit Daten wie Höhe, Grundstücksausnutzung und Alter der Bebauung erfasst. Diese erhobenen Daten dienten als Grundlage für den Vorentwurf für den B-Plan 26, der am vergangenen Mittwochabend präsentiert wurde.

Aktive Bürgerbeteiligung

Im Rahmen der aktiven Bürgerbeteiligung besteht die Möglichkeit, vom 05. März bis 07. April 2025 zum Bebauungsplanvorentwurf Stellung zu beziehen, Anregungen und Einwände vorzubringen. Während dieser Zeit liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 26 in der Verwaltungsstelle in Neuenhain zur Einsicht aus. Darüber hinaus stehen die Bebauungspläne auch digital auf der städtischen Website zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger haben während dieser Frist die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 26 abzugeben. Dies ist entweder per E-Mail an abt.61@stadt-bad-soden.de, in schriftlicher Form an den Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, oder während eines Termins in der Abteilung „Stadtentwicklung und Mobilität“ (Sprechzeiten montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr), Hauptstraße 45, möglich.

Fragen der Anwohner

Bereits am Mittwochabend nutzten Anwohnerinnen und Anwohner die Gelegenheit, ihre Fragen an die Fachleute auf dem Podium zu richten. Neben allgemeinen Fragen zum Bebauungsplanverfahren, beschäftigten die Bürgerinnen und Bürger vor allem Fragen zur Verkehrs- und Parkplatzsituation im oberen Neuenhainer Ortskern, einer möglichen Ausweitung des Geltungsbereichs des B-Plans 26 sowie die Bedeutung einer Neufestsetzung von Bauobergrenzen für die Bestandsgebäude. Ein Punkt, der mehrfach thematisiert wurde, war die Installation von Solarpanelen auf Dächern und Fassaden.

Michael Henninger, Leiter der Abteilung Stadtentwicklung und Mobilität, ermutigte am Ende der Veranstaltung die Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv ins Bebauungsplanverfahren einzubringen. Im nächsten Verfahrensschritt werden alle eingehenden Stellungnahmen ausgewertet, gegeneinander abgewogen und der Vorentwurf des Bebauungsplans zu einem Entwurf weiterentwickelt. Voraussichtlich Anfang 2026 wird dann der Entwurf in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert und im Anschluss erneut öffentlich ausgelegt. Dann besteht noch einmal Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge in das Verfahren einzubringen. Bis der Bebauungsplan schließlich als Satzung beschlossen und damit Rechtskraft erlangen kann, werden noch zwei bis drei Jahre vergehen.