ab 1. Januar 2025

Altkleider nicht mehr in die graue Restmülltonne

Umweltbelastung reduzieren

Kaputte oder ausgediente Kleidung, Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr in die Restabfalltonne. Alle Alttextilien müssen in Altkleidercontainern entsorgt werden, um die Wiederverwertung zu fördern und die Verbrennung oder Deponierung zu vermeiden. In Bad Soden am Taunus gibt es eine größere Zahl an Containern über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Eine Übersicht gibt es dazu auf der städtischen Website im Bereich Abfall/Container-Standorte.

Die neue Regelung, die im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschrieben ist, ist eine Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Sie soll ein Umdenken im Umgang mit Kleidung fördern und zur Ressourcenschonung beitragen. Die Änderung zielt zudem darauf ab, die Umweltbelastung durch Textilabfall zu reduzieren und nachhaltiges Verhalten in der Modebranche und bei Verbrauchern zu fördern.